Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch die H. & R. Aumüller GmbH. In laufenden
Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anderweitige Regelungen getroffen werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Die vorbehaltlose Lieferung, Annahme der Bezahlung oder sonstiges Stillschweigen zu abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht als Anerkennung solcher Bedingungen durch den Verkäufer.
Abweichende Einkaufsbedingungen werden nicht akzeptiert.
- Unser Angebot ist freibleibend. Dies betrifft sowohl Menge, Preise und auch Lieferkonditionen. Der Käufer ist bis zur Bestätigung oder Ausführung des Geschäfts durch uns an seine
Bestellung gebunden. Die Bestätigung hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen.
- Unsere Verkaufspreise Preis versteht sich netto also zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt. Unsere Lieferungen erfolgen immer zuzüglich aller Lieferkosten. Ist
eine frachtfreie Lieferung vereinbart, gehen Erhöhungen der Frachtsätze nach Vertragsschluss zu Lasten des Käufers.
- Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag bei uns eingegangen ist und wir darüber verfügen können. Wir
behalten uns vor, eine Lieferung von einer Vorauszahlung oder der Stellung einer angemessenen Sicherheit (Bürgschaft) durch den Käufer abhängig zu machen. Sollte dies vereinbart sein, geht das Risiko
des Verderbs der Ware auf den Käufer ab Bestelldatum über. Wir sind berechtigt, bis zum Eingang der Vorauszahlung oder der Stellung der Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten. Das Recht auf
Schadensersatz bei Nichteingang der geforderten Vorauszahlung / Bürgschaft liegt bei der H. & R. Aumüller GmbH!
- Nach 14 Tagen Zahlungsverzug erlauben wir uns 10 % Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Die Lieferung erfolgt ab Lager Bruck. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Das Transportmittel wird durch
uns gewählt. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Mit Versendung der Waren geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Versandt auf dem
Postweg. Bei Lieferung frei Haus durch uns oder einen beauftragten Spediteur, wird die Ware Transportversichert. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder ruft er die Ware nicht innerhalb vereinbarter
oder angemessener Fristen ab, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessen Frist berechtigt, nach seiner Wahl dem Käufer die Ware zu berechnen und diese
unaufgefordert an ihn zu übersenden oder für dessen Rechnung einzulagern. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. Das Risiko des Verderbs von Ware liegt in einem derartigen Fall beim
Käufer.
- Die Lieferfrist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung und der für den Auftrag erforderlichen Unterlagen und nicht vor Eingang einer vereinbarten oder geforderten
Vorauszahlung oder Sicherheitenbereitstellung. Wir verpflichten uns, soweit nicht anders vereinbart, um eine Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschlanderfolgt zu dem vereinbarten Termin.
Überschreitungen um bis zu zehn Werktage müssen vom Käufer akzeptiert werden. Bei höherer Gewalt im Sinne des Gesetzgebers, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist
nach Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer deswegen Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen könnte.
- Eigentumsvorbehalt: Die H. & R. Aumüller GmbH behält sich das Eigentumsrecht an einer gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Werden die darunter fallenden Waren weiterverarbeitet, vermischt oder mit anderen Waren verbunden, so steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar
im Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zum Rechnungspreis der anderen Waren. Alle sich daraus resultierenden Forderungen tritt der Käufer schon im Voraus an uns ab. Befindet sich der
Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so die H. & R. Aumüller GmbH die Herausgabe der gelieferten Waren verlangen. Hat der Käufer über diese schon verfügt, ist die H. & R. Aumüller GmbH
berechtigt, die Herausgabe trotzdem zu verlangen; der Käufer ist verpflichtet, der H. & R. Aumüller GmbH sämtliche Miteigentümer an der Vorbehaltsware mit ihrer Firma, bzw. ihrem Namen, ihrer
Anschrift und dem jeweiligen Miteigentumsanteil mitzuteilen.
- Folgende Punkte sind von einer Mängelrüge ausgeschlossen:
- Normaler Gewichtsschwund während des Transports.
- Beschädigung des Warenetikettes.
- Beschädigung der Umverpackung / Kartonage.
Der Käufer ist verpflichtet, eingehende Ware unverzüglich bei Anlieferung
auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind sofort noch am selben Tag auch schriftlich anzuzeigen. Wird dies vom Käufer nicht getan, ist die Lieferung als genehmigt im Sinne des HGB anzusehen
ist. Verstößt ein Käufer, gegen diese Pflichten, sind zudem etwaige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Es gilt ein Haftungsausschluss der H. & R. Aumüller GmbH und deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Gewährleistung. Im Besonderen auch bei Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen:
- Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,
- falscher Beratung,
- aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung.
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers,
soweit diese nicht leitende Angestellte sind, beschränkt sich auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens
- Erfüllungsort ist Bruck i. d. Opf., soweit sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. Gerichtsstand ist Regensburg. Die H. & R. Aumüller GmbH ist jedoch
berechtigt, auch an einem für den Käufer begründeten anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
Bruck i. d. Opf., den 01.04.2017
H. & R. Aumüller GmbH